2014

Mitgliederversammlung am 20.05.2014

Hiermit lade ich Sie gemäß § 30 Absatz 1 der Satzung des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen e.V. zu einer Mitgliederversammlung am

Dienstag, den 20. Mai 2014 um 19:00 Uhr
Raum 1 der Volkshochschule Calenberger Land, Langenäcker 38,

herzlich ein.

Tagesordnung

TOP 1:   Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,
              Genehmigung der Tagesordnung

TOP 2:   Satzung der Siedlergemeinschaft Barsinghausen e.V.
              - Beschlussfassung über die vom Finanzamt geforderten Änderungen
                in den §§ 3 und 5 der am 18.01.2014 beschlossenen Satzung
                (Erläuterungen hierzu unter "Satzung")

TOP 3:    Verschiedenes

Mitgliederversammlung am 20.05.2014

Die mit Rundschreiben Mai 2014 für den 20.05.2014 eingeladene Mitgliederversammlung wurde um 19:00 Uhr vom Vorsitzenden Rondo Beckmann eröffnet. Er stellte die Beschlussfähigkeit fest. Änderungen bzw. Ergänzungen zur Tagesordnung lagen nicht vor.

Aufgrund der Empfehlung des Vorstandes wurde dann die vom Finanzamt Hannover-Land I geforderte Änderung unserer Satzung vom 18.01.2014 einstimmig beschlossen.

Die aktualisierte Fassung der Satzung steht jetzt auch unter "Satzung" zur Verfügung.

Anfragen der Mitglieder lagen nicht vor. Somit konnte die Mitgliederversammlung bereits um 19:30 Uhr geschlossen werden.

 

Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab 2014

Auf Antrag des Vorstandes des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen e.V. hat der Landesverbandstag mit großer Mehrheit am 1.6.2013 beschlossen:

Der Beitrag pro Mitglied und Jahr wird um 5,00 € erhöht. Dabei sollen 4,00 € als Erhöhung des Mitgliedsbeitrages an den Landesverband und 1,00 € in einen Rechtsmittelfonds, der treuhänderisch vom Landesverband verwaltet wird, fließen.

Begründung:
Der Verband hat seit der letzten Beitragserhöhung 2008 ca. 3.000 Mitglieder verloren. Das wirkt sich auf der Einnahmeseite deutlich aus. Bislang konnte der Trend zwar umgekehrt, aber die Verluste noch nicht ausgeglichen werden.

Erhöhte Kosten belasten den Verband trotz Konsolidierung des Haushalts. Durch hohe Schadensquoten der Rahmenversicherungen mussten auch die Prämien angepasst werden. So stieg allein die Prämie für die Grundstückshaftpflicht-versicherung von 2011 auf 2012 um 25 %.

Neue Angebote des Landesverbandes führen zu neuen Kosten. Der ganzheitliche Ansatz mit einem Angebot von der ersten Entscheidung zum Kauf eines Hauses bis zur Anpassung des Wohnraumes an die Anforderungen im Alter wird durch den Verband in seiner Einzigartigkeit abgedeckt. Dadurch sind erhöhte Aufwendungen für Beratungen nicht nur gerechtfertigt, sondern auch notwendig. Die ständige eigene Überprüfung des leistungsangebotes und Anpassung an die Anforderungen der Mitglieder wird sich in Zukunft in neuen leistungen dokumentieren. Dafür müssen weitere Mittel aufgewendet werden. So soll das Netzwerk der Berater stetig in der Fläche ausgebaut werden. Nicht nur die Rechts- und Gartenberatung vor Ort, auch die sonstigen Beratungen sollen flächendeckend angeboten werden. Dazu hat der Verband aber zur Zeit keine Mittel.

Um das Leistungs- und Beratungsangebot optimal anbieten zu können und unseren Mitgliedern zugängig zu machen, sind hauptamtliche Mitarbeiter in der Geschäftsstelle beschäftigt.

Lohn- und Lohnnebenkosten mussten durch neue Tarifverträge angepasst werden. Dies wird auch in Zukunft notwendig sein. Bei einer Rückschau auf die vergangenen Tarifabschlüsse ist mit einer Lohnsteigerung von ca. 3 % pro Jahr zu rechnen.

Werbung ist für unseren Verband immens wichtig. Die Notwendigkeit zum weiteren Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Unterstützung der Gemeinschaften, wird in Zukunft noch weiter ansteigen. Um die Aktivitäten vor Ort noch mehr zu intensivieren, sind mehr freie Mittel notwendig.

Mitgliederversammlung am 18.01.2014

Die vom Vorsitzenden gezeigte Präsentation können Sie sich hier ansehen.

Die Niederschrift steht Ihnen hier zur Verfügung.

 

Rechtsmittelfond

Duch Beschluss des Landesverbandstages vom 1.6.2013 wurde der Rechtsmittelfonds gegründet.

Aufgrund dieses Beschlusses wird pro Mitglied jedes Jahr eine Sonderumlage von 1,00 € ab dem 1.1.2014 erhoben. Der Rechtsmittelfonds wird nach der Gründung zunächst zwei Jahre aufgebaut und darf erst ab dem 1.1.2016 Mittel ausschütten.

Der Rechtsmittelfonds soll gewährleisten, dass in besonderen Fällen, in denen die Rechtsschutzversicherung des Landesverbandes zu Gunsten der Mitglieder keine Deckung gewährt, eine gerichtliche Überprüfung der Ansprüche und Forderungen geltend gemacht werden kann.

Die Einzelfälle müssen eine derart besondere Bedeutung haben, dass eine größere Anzahl von Mitgliedern betroffen ist und auch grundlegende gesellschaftliche Auswirkungen haben könnte. Hierbei sind insbesondere Klagen im Zusammenhang mit Bauplanungsrecht oder allgemein im Zusammenhang mit dem BauGB im Fokus.